Freifahrt im Stadtgebiet Mölln an allen Adventswochenenden
An allen Adventswochenenden gilt auf Wunsch der Stadt Mölln Freifahrt!
- Samstag, den 29. November 2025 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 1. Dezember 2025 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 6. Dezember 2025 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 8. Dezember 2025 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 13. Dezember 2025 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 15. Dezember 2025 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 20. Dezember 2025 - 00:00 Uhr - bis Sonntag, den 22. Dezember 2025 - 05:59 Uhr
Was bedeutet das?
Auf allen Buslinien des vom Geltungsbereich der Einzelkarte Stadtverkehr Mölln umschlossenen Tarifbereiches, ein Teilbereich der HVV-Tarifzone 816, wird kein Fahrgeld erhoben, das übernimmt die Stadt für Sie. Wer also nur innerhalb des Stadtgebietes Mölln unterwegs ist, zahlt kein Fahrgeld.
Das ändert aber nichts an der Tarifierung auf anderen Relationen. Wer z. B. von Ratzeburg nach Mölln oder von Mölln nach Breitenfelde fahren möchte, zahlt den normalen Fahrpreis! Bitte beachten Sie, dass Alt Mölln nicht zum Stadtgebiet Mölln gehört.
