Freifahrt im Stadtgebiet Mölln an allen Adventswochenenden
An allen Adventswochenenden gilt auf Wunsch der Stadt Mölln Freifahrt!
- Samstag, den 30. November 2024 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 2. Dezember 2024 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 7. Dezember 2024 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 9. Dezember 2024 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 14. Dezember 2024 - 00:00 Uhr - bis Montag, den 16. Dezember 2024 - 05:59 Uhr
- Samstag, den 21. Dezember 2024 - 00:00 Uhr - bis Sonntag, den 23. Dezember 2024 - 05:59 Uhr
Was bedeutet das?
Auf allen Buslinien des vom Geltungsbereich der Einzelkarte Stadtverkehr Mölln umschlossenen Tarifbereiches, ein Teilbereich der HVV-Tarifzone 816, wird kein Fahrgeld erhoben, das übernimmt die Stadt für Sie. Wer also nur innerhalb des Stadtgebietes Mölln unterwegs ist, zahlt kein Fahrgeld.
Das ändert aber nichts an der Tarifierung auf anderen Relationen. Wer z. B. von Ratzeburg nach Mölln oder von Mölln nach Breitenfelde fahren möchte, zahlt den normalen Fahrpreis! Bitte beachten Sie, dass Alt Mölln nicht zum Stadtgebiet Mölln gehört.